Kinderwagen im Treppenhaus abstellen ?
Kinderwagen im Treppenhaus abstellen – Viele Mieter und Vermieter ärgern sich über abgestellte Sachen im Treppenhaus, doch was darf ich und was nicht? Wir klären die Gesetzesgrundlagen und allgemeine Irrtümer auf damit Sie wissen, wann, wo und wie Sie Ihren Kinderwagen abstellen dürfen.
Kinderwagen im Treppenhaus abstellen
Viele Mieter und Vermieter ärgern sich über abgestellte Sachen im Treppenhaus, doch was darf ich und was nicht?
Den Kinderwagen im Treppenhaus abstellen ist für eine kurze Zeit grundsätzlich erlaubt, wenn sie darauf angewiesen sind.
Ein Treppenhaus ist jedoch kein Lagerraum. Übertreiben sollte man es deswegen nicht. Zumal immer darauf geachtet werden muss, dass Flucht- und Rettungswege frei gehalten werden.
Dies ist auch im Grundgesetz so vorgeschrieben. (OLG Hamm, Beschluss v. 03.07.2001, Az.: 15 W 444/00).
Wenn allerdings der Vermieter einen Extra Abstellraum für die Lagerung von Fahrrädern oder Kinderwagen zur Verfügung stellt, so muss dieser auch genutzt werden. Das kurze zwischen Parken im Treppenhaus ist aber auch in diesem Fall kein problem.
Erlaubt ist sogar, den Kinderwagen vor dem Briefkasten zu stellen. (BGH, Urteil v. 10.11.2006, Az.: V ZR 46/06).
Hierbei muss aber drauf geachtet werden, dass der Kinderwagen jederzeit weggeschoben werden kann, damit andere Mieter der Zugang zum Briefkasten gewährleistet wird.
Auf keinen Fall darf der Kinderwagen am Treppengeländer angekettet werden. Auch Rettungs- und Fluchtwege müssen stets freigehalten werden.
Der Kinderwagen muss weggeschoben oder zusammengeklappt werden können, wenn z.B. ein Mieter etwas nach oben transportieren möchte. (LG Berlin, Urteil v. 15.09.2009, Az.: 63 S 487/08).
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Selbstverständlich muss das jeder selbst entscheiden, wo er seinen Kinderwagen abstellen möchte. Trotzdem sollte auf andere Mieter Rücksicht genommen werden wenn z.B. ein Rollstuhlfahrer mit im Haus wohnt oder jemand der auf Krücken läuft. Diese Leute benötigen natürlich mehr Platz.
Sollte sich ein oder mehrere Mieter über den im Treppenhaus abgestellten Kinderwagen beschweren, sollten Sie, sofern Sie in der Wohnung noch Platz haben, den Kinderwagen mit nach oben nehmen. Andernfalls laufen Sie in Gefahr, dass das Nachbarschaftsverhältnis zwischen Ihnen und Ihren Nachbarn gestört wird.